RICHARD BOORBERG VERLAG

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28.03.2019

Christian Solmecke

Artikel 13 beschlossen

Was droht und was kann man jetzt noch tun?

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Am 26.03.2019 hat das EU-Parlament der umstrittenen Reform des Urheberrechts komplett zugestimmt. Mit dabei: Die umstrittenen Upload-Filter. Was passiert nun? Wie wird sich das Internet, wie wir es kennen, verändern? Und welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch, die Upload-Filter in letzter Sekunde zu verhindern? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE über die Hintergründe der folgenschweren Einigung.

Das Europäische Parlament hat am Dienstag, den 26.03.2019 die Urheberrechts-Richtlinie geprüft und diese mit einer knappen Mehrheit von 74 Stimmen komplett angenommen. Im Europäischen Parlament stimmten 348 Abgeordnete für, 274 gegen das umstrittene Vorhaben.

Damit hat die Mehrheit des Parlaments die Stimmen hunderttausender junger EU-Bürger ignoriert und an einer ganzen Generation vorbei die Reform beschlossen. Doch am Ende war es durchaus nochmals knapp. So wurde der Antrag, Änderungsanträge zuzulassen, um eventuell noch einzelne Artikel streichen zu können, mit nur 5 Stimmen abgelehnt. Die europaweiten Proteste haben also besonders in den vergangenen Wochen deutliche Wirkung gezeigt.  Damit die Reform endgültig verabschiedet wird, muss nun noch der Rat den gemeinsamen Entwurf prüfen. Auch wenn es derzeit eher unwahrscheinlich ist, so ist eine Verhinderung im Rat dennoch denkbar. Wir erläutern, warum hier die Bundesregierung eine zentrale Rolle spielt. Über weitere Optionen die Reform zu kippen, wie z.B. eine Klage vor dem EuGH, werden wir Euch zeitnah informieren.

Rat muss Urheberrechtsreform prüfen

Im Rat der Europäischen Union sind die Regierungen der 28-Mitgliedsstaaten vertreten. Wenn der Rat (was er rechtlich kann) doch noch auf der allerletzten Zielgeraden den Entwurf ablehnen sollte oder keinen Beschluss fasst, dann würde die Urheberrechtsreform als nicht angenommen gelten und das Verfahren würde enden. Ein neues Verfahren könnte dann nur durch einen neuen Vorschlag der Kommission eingeleitet werden. Dies würde dann höchst wahrscheinlich erst nach der am 26. Mai stattfindenden Europawahl umsetzbar sein. Und wie dann die Zusammensetzung im Parlament aussehen wird, ist ungewiss. Es wird aber hunderttausende junge Wähler geben, die nun wissen, wen man besser nicht wählen sollte.

Im Rat jedoch könnte aktuell wohl nur noch die Bundesregierung die Reform stoppen. Dafür müsste sie bei der voraussichtlich am 9. April stattfindenden Abstimmung gegen die Reform stimmen. Der 9. April jedoch ist bereits in knapp zwei Wochen. Es bleibt also wenig Zeit die Bundesregierung davon zu überzeugen, gegen die Reform zu stimmen. Doch sollte die Bundesregierung im Rat dagegen stimmen, dann wäre in diesem Fall aller Voraussicht nach eine sog. Sperrminorität gegeben...[mehr]

Christian Solmecke
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