RICHARD BOORBERG VERLAG

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29.11.2018

Grundsteuerreform

Bundesfinanzminister Olaf Scholz stellt zwei Modelle vor

Erste Überlegungen zum Vorschlag des Bundesfinanzministeriums

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Am 28.11.2018 hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Ländern (endlich) zwei Modelle zur Grundsteuerreform vorgelegt.

Im Anschluss an den Beitrag „Die Reform der Grundsteuer – Verfassungsfeste Erhebung der Grundsteuer durch Grundsteuererklärung der Grundbesitzer“ anbei einige Überlegungen zu dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums.

(1) Es gibt zwei Modelle in der aktuellen politischen Diskussion:

(1a) Das Kompromissmodell von 14 Bundesländern außer Bayern und Hamburg:

- Bewertung des Grundstücks durch Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert,

- Bewertung des Gebäudes durch Gebäudefläche mal Pauschalwert korrigiert durch Altersabschlag.

(1b) Das Modell von Bayern und Hamburg:

- Bewertung des Grundstücks durch Grundstücksfläche mal einheitlichem Pauschalwert, also ohne Berücksichtigung des Verkehrswerts des Grundstücks.

- Bewertung des Gebäudes durch Gebäudefläche mal Pauschalwert, also ohne Berücksichtigung des Verkehrswerts des Gebäudes.

(1c) In beiden Fällen sollten die Finanzämter, so wie derzeit, eine Bewertung der Immobilien durchführen ohne Beteiligung der Immobilienbesitzer.

(2) Vorschlag zur Grundsteuerreform durch das Bundesfinanzministerium (BMF-Modell), soweit derzeit bekannt:

Das BMF-Modell übernimmt das Kompromissmodell der 14 Bundesländer mit einer leichten Modifikation:

- Bewertung des Grundstücks durch Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert, also unverändert.

- Bewertung des Gebäudes durch Gebäudefläche mal Pauschalwert korrigiert durch Altersabschlag, also unverändert.

- Zudem Bewertung des Gebäudes durch die erzielte Nettokaltmiete, bei Eigennutzung durch einen regional unterschiedlichen Pauschalwert.

(3) Vorläufige Bewertung des Modells:

- Das BMF-Modell will die hierfür erforderlichen Informationen durch eine Grundsteuererklärung der Immobilienbesitzer erheben, also genau den Vorschlag umsetzen, den wir unmittelbar nach dem Verfassungsgerichtsurteil veröffentlicht haben (siehe den beiliegenden Aufsatz). Dadurch ist das BMF-Modell leicht umsetzbar.

- Tendenziell werden Einfamilienhausbesitzer mehr zahlen, zumindest dann, wenn der Pauschalwert für Eigennutzer sich an der durchschnittlichen Kaltmiete für Einfamilienhäuser orientiert. Wohnungsmieter in teuren Wohnlagen werden mehr Grundsteuer zahlen, Wohnungsmieter in einfachen Wohnlagen weniger, wenn das jeweils örtliche Gesamtaufkommen aus Grundsteuer konstant bleibt.

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Prof. Dr. Lorenz Jarass
Quelle: